Beiträge & Kündigung |
Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2020 |
Zusätzliche Sonderbeiträge** |
Beitragsgruppen |
Monatlich |
Abteilung |
Monatlich / Jahresbeitrag |
Erwachsene |
(ab 18 Jahre) |
19,50 € |
Aikido, Judo, Baseball, Rhönrad |
3,00 € |
Familienbeitrag |
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35,00 € |
Karate |
3,50 € |
Jugendliche |
(bis 18 Jahre) |
13,50 € |
Ju-Jutsu |
2,00 € |
Schüler & Studenten * |
(ab 18 Jahre auf Antrag) |
13,50 € |
Fußball, Tischtennis |
1,00 € |
Auszubildende * |
(von 18 - 25 Jahre) |
13,50 € |
Tennis |
Fester Jahresbeitrag |
Passive Mitglieder |
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6,50 € |
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* = Nur mit einer Schul- oder Studienbescheinigung, auch von berufsbildenden Schulen |
** = Einzelne Abteilungen erheben
Aufnahmegebühren & Sonderbeiträge |
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- Es wird darum gebeten, Wohnungswechsel, Änderungen der Bankverbindung oder Namensänderungen
umgehend der Geschäftsstelle mitteilen.
- Die aktuelle Schul- und Studienbescheinigung ist unaufgefordert rechtzeitig vozulegen, andernfalls wird im nächsten Quartal der reduzierte Beitrag auf den Normalsatz angepasst. Eine rückwirkende Ermäßigung des Beitragssatzes ist nicht möglich.
- Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mindestmitgliedschaft beträgt sechs Monate.
Der Austritt aus dem Verein ist nach § 5 der Satzung nur zum
31.12. eines jeden Jahres möglich.
Die Austrittserklärung
ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten
und
muss dort mindestens 1 Monat vor diesem Termin vorliegen.
Die schriftliche Austrittserklärung kann aber auch als Anlage per Email an folgende Adresse zugestellt werden: mitgliederverwaltung@swo-online.de
- Ein früherer Austritt - zum Ende eines Quartals - wird nur bei einem Wohungswechsel
akzeptiert, wenn der neue Wohnort mehr als 25 km von der betreffenden SWO-Trainingsstätte entfernt ist und eine entsprechende Ummeldebestätigung des neuen Einwohnermeldeamtes vorgelegt wird.
- Hinweis: Die Änderung von aktive in passive Mitgliedschaft ist mit schriftlicher Erklärung nur zum Jahresende möglich.
- Definition Familienbeitrag:
Der Familienbeitrag bezieht sich auf Ehepaare und Lebensgemeinschaften, sowie deren minderjährige Kinder (unter 18 Jahre), sofern sie alle gemeinsam in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Solange die Kinder (Jugendliche, Schüler, Studenten) über kein eigenes Einkommen verfügen (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) und gemeinsam mit den Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft leben, gilt ebenfalls der Familienbeitrag.
Ohne entsprechenden Nachweis der Eltern scheiden Jugendliche, die am 1. Januar des Beitragsjahres 18 Jahre alt sind, aus dem Familienbeitrag aus und werden selbst beitragspflichtig. Jugendliche, die am 1. Januar des Beitragsjahres 25 Jahre alt sind, scheiden in jedem Fall aus dem Familienbeitrag aus und werden selbst beitragspflichtig.
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